Gerichtsgutachten
Kfz- Sachverständige sind nicht nur für Versicherungen oder Privatpersonen tätig.
Wir werden auch vom Gericht bestellt, Gutachten auszuarbeiten.
Dies ist immer dann der Fall wenn es in einem Rechtsstreit zur Bewertung einer Sachlage kommen soll.
Oft geht es darum von einer Partei behauptete „Mängel“ zu überprüfen, den sach- und fachgerechten Reparaturweg zu beschreiben oder aber Werte eines Fahrzeugs
zu einem bestimmten Zeitpunkt zu benennen.
Die genaue Fragestellung ergibt sich aus den Beweisbeschluss der dem Sachverständigen vom Gericht übermittelt wird.
Nach Aktendurchsicht und ggf. der Anforderungen von weiteren Informationen werden in der Regel bei der Fahrzeugbesichtigung die zu prüfenden Sachverhalte genau überprüft und dokumentiert.
Wir sollen den Parteien und dem Gericht durch unser Gutachten die teilweise komplexe Sachlage für alle Beteiligten verständlich erklären, damit das Gericht anschließend zu einer Entscheidung kommen kann.
Bei Bedarf ist das Gutachten im Prozess auch mündlich zu erläutern.